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BTB Bildungswerk für therapeutische Berufe Burgerstrasse 221 · D-42859 Remscheid · Telefon: 0 21 91 / 93 15 93 · Fax: 0 21 91 / 93 15 59 |
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Homöopathieausbildung – Finanzielles / Steuern / Tipps
Wer darf homöopathisch behandeln?
Die Homöopathie kann als Privatleistung von Heilpraktikern und Ärzten abgerechnet werden. Normalerweise werden diese Leistungen von Privatkassen erstattet. Voraussetzung ist die Orientierung an die jeweiligen Gebührenordnungen bei der Rechnungserstellung durch den Arzt bzw. den Heilpraktiker. Im Zuge der aktuellen Rechtsprechung und durch die Angleichung innerhalb der europäischen Gemeinschaft ist es Ärzten gestattet, auf Praxisschildern, in Briefköpfen und Patienteninformationen auf die Ausübung der Homöopathie hinzuweisen und diese als IGEL-Leistung abzurechnen, ohne die Präsenzausbildungen der Ärztekammern absolviert haben zu müssen. Näheres dazu können Sie im Sekretariat des BTB erfahren. Tipps für Therapeuten Wichtig ist, dass bei der Abrechnung homöopathischer Leistungen sich der Therapeut an der jeweiligen Gebührenordnung orientiert:
In den Gebührenordnungen gibt es jeweils spezielle Ziffern für die homöopathische Erst- bzw. Folgebehandlung. Nur wenn sich der Therapeut an diese Ziffern hält, erstatten die privaten Krankenkassen die Rechnungen! Mehr Informationen zur Homöopathieausbildung erhalten Sie auf www.naturemed.de/homoeopathie/. Mehr Informationen zu weiteren Ausbildungen des Bildungswerk für therapeutische Berufe:
Ausbildung Heilpflanzenkunde - Heilpraktiker Ausbildung - Heilpraktiker zusätzliche Fachrichtungen - Tierheilpraktiker Ausbildung - Ernährungsberater Ausbildung - Psychotherapie Ausbildung - Homöopathie Ausbildung - Ausbildung Entspannungspädagoge - Akupunktur Ausbildung - Akupressur Ausbildung - Gesundheitsberater Ausbildung - Ausbildung Naturheilverfahren Weitere Themen: Heilpraktiker - Tierheilpraktiker - Ernährungsberater - Psychotherapie - Entspannungspädagoge - Heilpflanzenkunde |